Die Geschichte des Elbe-Lübeck-Kanals
Die Entstehung des ELK aus der Stecknitzfahrt und dem Elbe-Trave-Kanal und der Elbe-Lübeck-Kanal heute

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Befahrensregeln auf dem Elbe-Lübeck-Kanal

Befahrensregeln für Sportboote auf dem Elbe-Lübeck-Kanal

Neben der Binnenschifffahrtstraßenordnung (BinnSchStO) gelten auf dem Elbe-Lübeck-Kanal besondere Befahrensregeln für Sportboote, die wir hier kurz zusammenfassen:

 

Geschwindigkeiten für Sportboote

Auf dem ELK gilt für Sportboote eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Diese aber nur, wenn durch das Sportboot kein für die Uferanlagen gefährlicher Wellenschlag erzeugt wird. Zwischen der Lauenburger Schleuse und der Elbe sowie im Lauenburger Hafen gilt eine Geschwindigkeit von 4 km/h.

Geschwindigkeiten auf dem ELKBei Annäherung an Baustellen, Baufahrzeugen, Schiffsliegeplätzen und Schleusenanlagen auf dem Kanal ist die Geschwindigkeit zu verringern, um Beschädigungen zu vermeiden.

 

Vor, in und zwischen den Schleusen

Sportboote haben keinen Anspruch auf eine sofortige Schleusung und werden generell erst nach der Berufsschifffahrt eingewiesen. In den Sommermonaten kann es wegen niedrigen Wasserständen und der vorrangigen Schleusung der Berufsschifffahrt zu Wartezeiten von bis zu zwei Stunden kommen.

An den Eingangsschleusen Büssau und Lauenburg soll eine Anmeldung via Funk oder Telefon erfolgen. Einzelne Sportboote werden an den Eingangsschleusen eine Weile gesammelt, bis sie gemeinsam als Verbände einfahren. Alle Boote werden durch die Schleusenwärter von Schleuse zu Schleuse weiter gemeldet. Aus diesem Grund sollte eine Unterbrechung der Fahrt bei der, vor der Unterbrechung befahrenen, Schleuse mitgeteilt werden. Bei Wiederaufnahme der Fahrt soll eine erneute Anmeldung an der nächsten Schleuse erfolgen.

Alle Schleusen mit Betriebszeiten, Mindestfahrtzeiten, Telefonnummern und Bildern

Bei rotem Einfahrtsignal soll an den Wartebereichen der Schleusen festgemacht werden. Das Treibenlassen und Hin- & Herfahren vor den Einfahrtsbereichen ist zu unterlassen. Die Einfahrt darf erst nach Aufforderung bzw. grünem Einfahrtsignal erfolgen.

In der Schleusenkammer sollte soweit wie möglich nach Vorn gefahren werden, damit die Kammer effektiv genutzt werden kann. Während der Schleusung sollen die Motoren ausgeschaltet werden. Der Aufenthalt auf dem eingezäunten Schleusengelände rund um die Schleusenkammer sollte möglichst vermieden werden.

Für das Stilliegen und das Übernachten in den Vorhäfen außerhalb der Betriebszeiten der Schleusen ist grundsätzlich die Erlaubnis des Schleusenwärters einzuholen.

 

Angrenzende Seen nicht befahren

Seilfähre SiebeneichenDas Befahren von Baggerseen und Kiesgruben im Verlauf des Elbe-Lübeck-Kanal ist verboten. Ausgenommen hiervon sind der Baggersee Güster und der Möllner Ziegelsee.

 

Seilfähre bei Kanal-km 43,65

Bei Kanal-Kilometer 43,65 (Siebeneichen) quert eine Seilfähre den Kanal. Beim Betrieb der Fähre befindet sich das Führungsseil oberhalb der Wasserlinie. Bei Annährung an die Fähranlage ist ein langer Ton (4 Sekunden) abzugeben. Im Bereich der Fähre ist die Geschwindigkeit zu verringern.

 

Merkblatt zu den Befahrensregeln von der WSV zum Ausdrucken

Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg hat ein Merkblatt für das Befahren des Elbe-Lübeck-Kanals mit Sport- und Kleinfahrzeugen herausgebracht, welches als PDF zum Ausdrucken zur verfügung steht:

Merkblatt "Elbe-Lübeck-Kanal" des WSA Lauenburg

 

Die Schleusen auf dem Elbe-Lübeck-Kanal
Geschichte des ELK
Tipps für den Törn auf dem Elbe-Lübeck-Kanal

 

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